Ja, aber nur für Altbestand: Jährliche Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen von unter 440 Euro müssen nicht versteuert werden (Steuerfreigrenze). Für Neubestand gibt es keine Steuerfreigrenze.
Die Regel für Alt- und Neubestand
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden. Altbestand wurde vor dem 1.3.2021 angeschafft, Neubestand ab dem 1.3.2021.
Altbestand | Neubestand | |
Steuerfreigrenze | 440 € jährliche Einkünfte | keine |
Verkauf | steuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltefrist zwischen Einkauf und Verkauf | Anschaffungskosten werden bei einem Tausch Krypto zu Krypto weitergetragen, Gewinn oder Verlust wird erst z. B. beim Verkauf in Fiat-Währung berechnet |
Tausch gegen andere Kryptowährungen oder Assetklassen | Steuerfreiheit geht verloren | löst keine zu versteuernden Gewinne oder Verluste aus (erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022, frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) |
⚠️ Achtung: Beim Tausch von Altbestand gegen andere Kryptowährungen oder andere Assetklassen geht die Steuerfreiheit verloren.
ℹ️ Gut zu wissen: NFTs sind davon ausgenommen. Sie fallen weiterhin ins alte Regelwerk, da sie als "sonstige Wirtschaftsgüter" behandelt werden.
Was Blockpit dafür tut
Die Steueroptimierung zeigt dir je Asset-Tranche Gewinne, Verluste und Haltedauer. Für Österreich bleibt Altbestand (vor dem 01.03.2021 gekauft) steuerfrei, Neubestand erreicht keine Steuerfreiheit mehr.
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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
