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Freigrenze für Krypto in Österreich: 440 € bei Altbestand

Ja, aber nur für Altbestand: Jährliche Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen von unter 440 Euro müssen nicht versteuert werden (Steuerfreigrenze). Für Neubestand gibt es keine Steuerfreigrenze.

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Die Regel für Alt- und Neubestand

Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden. Altbestand wurde vor dem 1.3.2021 angeschafft, Neubestand ab dem 1.3.2021.

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Altbestand

Neubestand

Steuerfreigrenze

440 € jährliche Einkünfte

keine

Verkauf

steuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltefrist zwischen Einkauf und Verkauf

Anschaffungskosten werden bei einem Tausch Krypto zu Krypto weitergetragen, Gewinn oder Verlust wird erst z. B. beim Verkauf in Fiat-Währung berechnet

Tausch gegen andere Kryptowährungen oder Assetklassen

Steuerfreiheit geht verloren

löst keine zu versteuernden Gewinne oder Verluste aus (erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022, frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird)

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⚠️ Achtung: Beim Tausch von Altbestand gegen andere Kryptowährungen oder andere Assetklassen geht die Steuerfreiheit verloren.

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ℹ️ Gut zu wissen: NFTs sind davon ausgenommen. Sie fallen weiterhin ins alte Regelwerk, da sie als "sonstige Wirtschaftsgüter" behandelt werden.

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Was Blockpit dafür tut

Die Steueroptimierung zeigt dir je Asset-Tranche Gewinne, Verluste und Haltedauer. Für Österreich bleibt Altbestand (vor dem 01.03.2021 gekauft) steuerfrei, Neubestand erreicht keine Steuerfreiheit mehr.

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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