Was sind Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind Kosten, die dir für die Betreuung und Aufbewahrung deiner Wertschriften entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Depotgebühren oder Gebühren für eine Vermögensverwaltung durch eine Bank.
Nicht abzugsfähig sind Kosten für den Kauf oder Verkauf von Wertschriften. Ebenfalls nicht abzugsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung oder Wertvermehrung von Vermögenswerten.
Wenn deine Wertschriften durch Dritte verwaltet werden, kannst du die Kosten pauschal oder effektiv abziehen. Die Pauschale beträgt 3 Promille des Steuerwerts der verwalteten Wertschriften, maximal jedoch CHF 6’000 pro Jahr.
Machst du höhere effektive Kosten geltend, musst du diese vollständig nachweisen.
Beispiele
Deine Bank belastet dir Depotgebühren für dein Wertschriftendepot. Diese Gebühren kannst du abziehen.
Du bezahlst eine Gebühr für den Kauf von Aktien. Diese Kosten kannst du nicht abziehen.
Dokument
Du benötigst den Steuerauszug oder die Gebührenabrechnung deiner Bank, aus der die Verwaltungskosten ersichtlich sind.
Wenn du effektive Kosten geltend machst, müssen diese effektiven Kosten klar erischtlich sein.
So deklarierst du es in iqtax
Öffne Verwaltungskosten und erfasse die Gebühren gemäss Steuerauszug oder Abrechnung.
Wenn du die Pauschale anwendest, wird sie automatisch berechnet.
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