Fahrten zwischen Wohnung und deinem Arbeitsplatz
Für die Fahrten zwischen deiner Wohnung und der ersten Betriebsstätte kannst du eine Pauschale geltend machen. Als erste Betriebsstätte wird dein Arbeitsplatz bezeichnet, von dem aus du den größten Teil deiner Arbeit erledigst. Dabei kann es sich zum Beispiel um dein Büro, deine Werkstatt oder auch einen gemieteten Tisch in einem Co-Working-Space handeln.
Die Pauschale dafür beträgt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Gezählt wird die einfache Strecke auf dem kürzesten Weg.
Als Kontist Steuerservice Kunde trägst du nur die Fahrtstrecke und Anzahl der Tage in das Formular ein und lädst es in der App hoch.