Mit dem Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.800 € (seit 2021) kannst du Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Gute: dafür benötigst du keine Belege.
Pflegekosten absetzen
Mit dem Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.800 € (seit 2021) kannst du Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Gute: dafür benötigst du keine Belege.