Grossteils ist das Geld auf Säule 3a Konten für die Pensionierung reserviert. 🔐👴
Besondere Regel: Du kannst 5 Jahre vor deiner Pensionierung mit der Auflösung der Konten beginnen.
Andere Ausnahmen:
Du verlässt die Schweiz permanent
Du musst eine Hypothek zurückzahlen
Du kaufst eine Liegenschaft (für den Eigengebrauch)
Du gründest ein Unternehmen (in der Schweiz)
Im Invaliditätsfall
Im Todesfall