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Rechtliche Gültigkeit
Vor über 10 Monaten aktualisiert

Die Rechtsgültigkeit von Dokumenten, die mittels fortgeschrittener digitaler Signatur unterzeichnet wurden, wird durch vier Aspekte bestimmt:

  • Kann das Dokument nach der Unterzeichnung geändert werden?
    Nein, jede Änderung macht die Signatur ungültig.

  • Wurde der Zeitpunkt des Signierens und der Interaktion mit dem Dokument unabhängig überprüft?
    Ja.

  • Wurde die Identität der Unterzeichner in angemessener Weise festgestellt?
    Ja, durch E-Mail, IP und andere Überprüfungsmethoden wie mittels SMS.

  • Wird eine eindeutige Unterzeichnungsabsicht deutlich?
    Ja. Wenn man über unsere Website ein Kritzelbild zeichnet und deutlich auf "Unterschreiben" drückt, wird die Absicht viel deutlicher als bei anderen Methoden, wie dem Drücken einer Taste oder dem Ankreuzen eines Kästchens.

Aber welche Art von Nachweis benötige ich?

Digitale Signaturen können eine von drei Grundformen annehmen:

Einfache elektronische Unterschrift

Eine einfache elektronische Unterschrift kann ein gescanntes Bild einer handschriftlichen Unterschrift sein, die in das Dokument eingefügt wurde, oder eine mit der Maus "gekritzelte" Unterschrift.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Bei dieser Variante werden mathematische Verfahren verwendet, um die Nachricht mit einem eindeutigen Code zu verknüpfen, der aus der Nachricht selbst und der Identität des Absenders abgeleitet wird. Dadurch wird der Code unbrauchbar, wenn die Nachricht gefälscht ist. Die Signatur wird dann mit Hilfe eines so genannten "Zertifikats" überprüft. Diese Form wird auch als "digitale Signatur" bezeichnet.

Qualifizierte elektronische Signatur

Eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet ein qualifiziertes Zertifikat oder eine digitale Datei, die dem Originaldokument hinzugefügt wird. Es gibt spezielle Stellen, die Zertifikate ausstellen, so genannte "Zertifizierungsdiensteanbieter" oder "qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter". Qualifizierte Zertifikate sind manchmal für Unterschriften bestimmter Berufsgruppen, wie z. B. Buchhalter und Notare, erforderlich. Aufgrund der Beschaffenheit der qualifizierten elektronischen Signatur ist es nicht möglich, nachträgliche Änderungen, wie z. B. eine Paraphierung, vorzunehmen.

Alle drei Formen sind rechtsgültig, stellen aber unterschiedliche Authentifizierungsniveaus dar.

Qualifizierte elektronische Signaturen, wie sie von Signhost verwendet werden, bieten daher die gleiche Authentizität wie handschriftliche Unterschriften: Ihre Rechtsgültigkeit wird anerkannt. Wer behauptet, die Unterschrift sei "gefälscht", muss den Beweis dafür erbringen.

In unserem englischsprachigen "White Paper" wird das Thema noch ausführlicher behandelt.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen: Unser Support-Team hilft Ihnen gerne per Chat oder über support@signhost.com weiter.

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