DATEV hat die Schnittstelle Buchungsdatenservice erweitert. Mandanten, die den Buchungsdatenservice nutzen, müssen einmalig den Prozess MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen.
Der große Vorteil der neuen Version ist, dass Sie als Steuerkanzlei in DATEV festlegen können, ob Ihr*e Mandant*in nur die Belege der Ein- und Ausgangsbelege (Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV-Info-Dokument 1071255) oder Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice, Info-Dokument 1008036) übertragen soll.
Mandanten, die nach dem 01.10.2020 eingerichtet wurden, sind bereits für die neue Version freigeschaltet, hier müssen Sie nichts mehr machen. Für die übrigen Mandanten durchlaufen Sie bitte die MyDATEV Mandantenregistrierung bei DATEV.
MyDATEV Mandantenregistrierung Schnritt-für-Schritt
Rechts unter Kontextbezogene Links klicken Sie auf MyDATEV Mandantenregistrierung starten
Über die Schaltfläche Weiter kommen Sie zur Produktauswahl. Wählen Sie dort entweder
- Buchungsdatenservice (bei Selbstbuchern) oder
- Rechnungsdatenservice 1.0 (bei Buchumgsmandanten).In unserem Beispiel setzen wir die Registrierung mit Buchungsdatenservice fort.
Sie können nun auch neue Benutzer anlegen oder Sie wählen die betreffenden Benutzer aus.
Zum Schluss klicken Sie auf Verbindlich bestellen.
Das sollten Steuerkanzleien jetzt tun!
Entscheiden Sie mit Ihrem Mandanten, ob Sie nur die Belege & Belegdaten (Rechnungsdatenservice 1.0) oder Belege & Buchhaltung (Buchungsdatenservice) übernehmen möchten. Letzteres setzt voraus, dass Ihr:e Mandant:in ordentlich mitarbeitet und alle Bankzahlungen kategorisiert.
Registrieren Sie Ihre Mandant:innen bei der MyDATEV-Mandantenregistrierung. Sollte es Probleme geben, dann nutzen Sie bitte das DATEV-Onboarding-Team, hier wird Ihnen kostenlos geholfen.
Weitere Informationen bei DATEV
Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:
Bei der Einrichtung unterstützt Sie das DATEV-Onboarding-Prozess-Team: