Als Steuerberater:in möchten Sie die Daten übertragen, aber erhalten bereits vor der Übertragung die Fehlermeldung: "Beim Abruf der Bestandsdaten von DATEV ist ein Berechtigungsproblem aufgetreten."
Hier ist bei Ihrem/r Mandant:in das falsche Recht für DATEV Cloud Service Rechnungswesen hinterlegt oder das Recht fehlt. Wechseln Sie in DATEV Unternehmen online in die Anwendung Administration und vergeben Sie das Recht in DATEV SmartLogin für DATEV Cloud Service Rechnungswesen.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt wie das funktioniert:
Rufen Sie in DATEV Unternehmen online über Anwendungen das Tool Administration auf.
Suchen Sie den Mitarbeiter und konfigurieren Sie unter DATEV SmartLogin ...
... die Rechte für DATEV Cloud Services Rechnungswesen: Buchungsdatenservice und/oder Rechnungsdatenservice 1.0:
Hinweis:
Lexware Office unterstützt Rechnungsdatenservice 1.0 und/oder Buchungsdatenservice. Mit Rechnungsdatenservice werden nur die Belege und Belegdaten übertragen, bei Buchungsdatenservice Belege & Buchungsstapel. Bucht Ihr/e Mandant:in unterjährig selbst (Selbstbucher), ist Buchungsdatenservice die richtige Wahl. Erfolgt die unterjährige Buchhaltung in der Steuerkanzlei (Buchungsmandant), dann ist Rechnungsdatenservice 1.0 die richtige Wahl.
Unter Datenfreigaben hinzufügen bzw. Datenfreigabe geben Sie Berater- und die korrekte Mandantennummer ein.
Klicken Sie auf Speichern. Bei einer erneuten Übertragung sollte die Fehlermeldung nun nicht mehr auftreten.