DATEV-Begriffe erklärt

DATEV Cloud-Service, Buchungsdatenservice, Rechnungsdatenservice 1.0: Was bedeutet dies und welcher Übertrag ist für mein Mandant geeignet

Markus avatar
Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

DATEV-Cloud-Service

DATEV hat im Frühjahr 2021 in DATEV-Cloud-Service umbenannt und beinhaltet die Online-Services bzgl. Datenübertragungen an das DATEV-Rechenzentrum. Inzwischen heißen diese Services DATEV Daten Service.

Neben einigen anderen Daten-Diensten gehören die folgenden von lexoffice unterstützten Services dazu:

  • Rechnungsdatenservice 1.0 (abgekürzt RDS 1.0)

  • Buchungsdatenservice (abgekürzt BDS)

Rechnungsdatenservice 1.0

Mit dem Rechnungsdatenservice 1.0 können strukturierte Belegdaten und die zugehörigen Belegbilder komfortabel aus lexoffice nach DATEV Unternehmen online übertragen werden. Die Version 2.0 bezieht ist speziell an Shop-Systeme angepasst und hat für lexoffice aktuell keinen Mehrwert.

Buchungsdatenservice

Mit dem Buchungsdatenservice können Buchungsdaten, Stammdaten und die zugehörigen Belegbilder komfortabel von lexoffice über die DATEV-Datenservices an DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen übertragen werden.

Für welche Mandant:innen ist welcher Service am besten geeignet?

Buchungsmandanten

Ihr:e Mandant:in ist ein:e Buchungsmandant:in, d.h. Sie übernehmen Ein- und Ausgangsbelege; optional noch die Bankumsätze/Kontoauszüge.

Hier ist der Rechnungsdatenservice der geeignete Export. Optional können Sie zusätzlich noch die Bankumsätze der Geschäftskonten übernehmen.

Selbstbucher

Ihr:e Mandant:in ist ein:e Selbstbucher:in, d.h. Sie übernehmen Ein- und Ausgangsbelege und den Buchungsstapel (mit Debitoren/Kreditoren-Stammdaten und Kontenbeschriftung).

Hier ist der Buchungsdatenservice der geeignete Export, sofern Ihr:e Mandant:in auch korrekt mitarbeitet, d.h. alle Zahlungen der Geschäftskonten den Belegen zuordnet oder kategorisiert (bucht).

Selbstbucher mit vielen offenen Buchungen

Ist Ihr:e Mandant:in ein/e Selbstbucher:in, arbeitet aber nicht ordentlich vor, d.h. zahlreiche Zahlungen sind nicht zugeordnet oder kategorisiert, dann sind diese offenen Zahlungen nicht im Buchungsstapel-Export enthalten.

Hier empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Mandanten/Mandantin, denn ohne entsprechende Vorbereitung ist der Buchungsdatenservice kein effizienter Export. Je nach Anzahl der offenen Zahlungen, wäre es sogar effizienter auf den Rechnungsdatenservice umzustellen und kanzleiseitig alles in DATEV zu buchen.

  2. lexoffice weist Sie als Steuerkanzlei bei Exporten mit Buchungsstapel darauf hin, wenn nicht alle Zahlungen im Exportzeitraum zugeordnet sind. Sie können die offenen Zahlungen in lexoffice buchen oder nur die offenen Umsätze als DATEV-CSV exportieren.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?