Zuerst muss man wissen: im Frühjahr 2021 hat DATEV die Bezeichnung von DATEVconnect in DATEV-Cloud-Services umbenannt. Inzwischen heißen die Services Rechnungsdatenservice 1.0 und Buchungsdatenservice.
Mit den DATEV-Datenservices müssen der Lexware Office-Anwender oder Steuerberater die Daten nicht aus Lexware Office exportieren um die Daten danach wieder manuell in DATEV zu importieren; mit den DATEV-Datenservices erfolgt dies automatisch; Lexware Office und DATEV regeln die Übertragung der Daten im Hintergrund.
Ein/e Anwender:in wählt einfach an, welchen Monat er/sie übertragen möchte und fertig: Lexware Office übergibt die Daten im richtigen Format im Hintergrund an DATEV. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:
Die DATEV-Datenservices gibt es in 2 Versionen
Rechnungsdatenservice 1.0 (Belege und Belegdaten werden übertragen)
Es werden nur die Belege inkl. der Belegdaten (Betrag, Umsatzsteuer, Debitoren- bzw. Kreditorendaten, etc.) übertragen. Lexware Office überträgt diese Daten direkt an DATEC Unternehmen online, so kann der Steuerberater innerhalb der DATEV-Welt einfach auf die Belege zugreifen.
2. Buchungsdatenservice (Belege & Buchungsstapel werden übertragen)
Es werden Buchungsstapel & Belege an DATEV übertragen. Die Daten landen dann direkt in DATEV Kanzlei Rechnungswesen; selbstverständlich automatisch verlinkt.
Für welchen Mandanten ist welcher DATEV-Service geeignet?
Buchungsmandant: Die unterjährige Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt in der Kanzlei. Dann benötigen Sie nur die Belege inkl. der Belegdaten.
> DATEV Rechnungsdatenservice 1.0
Selbstbucher: Sie machen für Ihre:n Mandant:in den Jahresabschluss und die Steuererklärung.
> DATEV Buchungsdatenservice
Die Voraussetzungen für die Nutzung der DATEV-Datenservices
Die Steuerkanzlei arbeitet mit DATEV.
Für Mandant:innen ist ein DATEV-Datenservice-Zugang eingerichtet. Dies kann nur die Steuerkanzlei durchführen.
In DATEV muss festgelegt werden, ob nur Belege (Rechnungsdatenservice 1.0) oder Belege & Buchungsstaple (Buchungsdatenservice) übergeben werden.
Ein/e Lexware Office-Kund:in (=Mandant:in) erhält ein Login bei DATEV. Damit muss er/sie sich vor der Übertragung anmelden, um sich gegenüber DATEV zu autorisieren
Die Vorteile der DATEV-Datenservices für die Steuerkanzlei sind:
Hohe Zeitersparnis: die Daten sind auf Knopfdruck in der Kanzlei.
Sicherheit: die Übertragung ist mehrfach abgesichert.
Komfortabel: einfach Monat auswählen und auf Daten übertragen klicken.
Die Belege bleiben beim Mandanten