Airdrops werden in Österreich bei Zufluss mit 0 Euro bewertet. Steuerlich relevant wird erst der spätere Verkauf: im Neubestand mit 27,5 %, im Altbestand mit dem progressiven Einkommensteuersatz, wenn du innerhalb eines Jahres verkaufst. Nach der 1-Jahres-Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei.
Die Regel für Alt- und Neubestand
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.
Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft) | Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Airdrop zugeflossen) | |
Bewertung bei Zufluss | Airdrops im Privatbereich gelten als Kapitalzuflüsse ohne Gegenleistung. Der steuerpflichtige Ertrag bzw. die Anschaffungskosten werden auf Basis des Kapitalertragssteuerabzugsverfahrens mit 0 Euro bewertet. | Auch in der neuen Regelung gilt ein Anschaffungswert von 0 Euro bei Zufluss. |
Verkauf | Spätere Gewinne bei Veräußerung innerhalb eines Jahres: progressiver Einkommensteuersatz. Nach der 1-Jahres-Spekulationsfrist: jeglicher Gewinn steuerfrei. | Gewinne bei Veräußerung: 27,5 % |
ℹ️ Gut zu wissen: Nach der Regelung ab dem 1.3.2022 sind Airdrops beim Zufluss steuerfrei und werden erst bei der Veräußerung besteuert. Ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets ist erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 steuerfrei (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) und löst dann keine zu versteuernden Gewinne oder Verluste aus.
Was Blockpit dafür tut
Zuflüsse aus Airdrops erfasst du mit dem Transaktions-Label Airdrop. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.
Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
