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Bounty und Affiliate Rewards in Österreich: Besteuerung

Bei Bounty- bzw. Affiliate-Programmen erhalten Nutzer, meist als Gegenleistung für Marketingmaßnahmen, kostenlos eine gewisse Anzahl von Einheiten einer Kryptowährung. In der neuen Regelung gilt für Zuflüsse aus Bounties ein Anschaffungswert von 0 Euro, im Altbestand sind die Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig (Freigrenze 220 Euro).

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Die Regel für Alt- und Neubestand

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Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.

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Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft)

Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Bounty zugeflossen)

Einordnung

Für Bounties wird eine Leistung erbracht. Die erhaltenen Coins sind zum Zeitpunkt des Zuflusses als sonstige Leistungen steuerpflichtig.

Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) gilt für Zuflüsse aus Bounties ein Anschaffungswert von 0 Euro.

Steuerfreigrenze

220 €

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Tausch zwischen zwei Krypto-Assets

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erst ab dann steuerfrei

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ℹ️ Gut zu wissen: Nach der Regelung ab dem 1.3.2022 sind Bounties beim Zufluss steuerfrei und werden erst bei der Veräußerung besteuert.

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Was Blockpit dafür tut

Zuflüsse aus Bounties erfasst du mit dem Transaktions-Label Bounty. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.

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Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).

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Weiterführende Artikel

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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