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Krypto-Steuern in Österreich: Wann fallen sie an?

In Österreich fallen Krypto-Steuern an, wenn du Kryptowährungen in Fiat-Währung tauschst oder dir Erträge aus der Überlassung an Dritte zufließen. Beides wird seit dem 1.3.2022 mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Krypto-zu-Krypto-Trades sind steuerfrei.

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Auf einen Blick

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👁️ Ob eine Regel für dein Asset gilt, hängt vom Anschaffungsdatum ab: Altbestand wurde vor dem 1.3.2021 angeschafft, Neubestand ab dem 1.3.2021. Die neue Regelung gilt ab dem 1.3.2022, die alte davor.

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ℹ️ Gut zu wissen: Blockpit geht bei der Berechnung des Steuerreports für österreichische Nutzer*innen automatisch von einer Optierung mit 1.1.2022 aus.

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Regelung ab dem 1.3.2022

Ab dem 1.3.2022 gilt in Österreich ein neues Steuergesetz für den Handel mit Kryptowährungen. Krypto-Assets werden als Kryptowährungen definiert und können mit Verlusten aus anderen Kapitalmarktgeschäften (z. B. Aktien) gegengerechnet werden.

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Es gelten somit folgende Punkte

Vorgang

Steuerliche Behandlung

Krypto-zu-Krypto-Trades

steuerfrei

Tausch in Fiat-Währungen

Sondersteuersatz 27,5 %

Zuflüsse bei der Überlassung an Dritte (manche Formen von Staking sowie Lending, Yield-Farming, Liquidity Mining etc.)

Sondersteuersatz 27,5 %

Staking, bei dem deine Assets zur Transaktionsverarbeitung (Blockerstellung bzw. -validierung) verwendet werden

beim Zufluss steuerfrei, erst bei der Veräußerung besteuert

Airdrops, Bounties und Hard Forks

wie beim klassischen Staking: beim Zufluss steuerfrei, erst bei der Veräußerung besteuert

Verlustverrechnung

mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien/Anleihen, Dividenden, Derivaten) möglich

Tausch von Kryptos in Margin- oder Futures-Produkte sowie Gewinne aus Margin- oder Futures-Trading

in der alten wie in der neuen Regelung: progressiver Einkommenssteuersatz

NFTs

weiterhin nach alter Regelung: länger als ein Jahr (365 Tage) gehalten sind Gewinne steuerfrei, innerhalb eines Jahres veräußert gilt der progressive Einkommensteuersatz

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Regelung vor dem 1.3.2022

Vorgang

Steuerliche Behandlung vor dem 1.3.2022

Kryptowährungen im Privatbereich, innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft

private Spekulationsgeschäfte; beim Überschreiten der Freigrenze (440 €) zum progressiven Einkommensteuersatz besteuert

Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten

der spätere Verkauf ist steuerfrei

Lending

zinstragende Veranlagung, zum Zeitpunkt des Zukommens als Kapitalvermögen mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert

Staking

zum Zeitpunkt des Zukommens als sonstige Einkünfte beim Überschreiten der Freigrenze (220 €) zum progressiven Steuersatz besteuert

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Was Blockpit dafür tut

Blockpit berechnet den Steuerreport mit diesen Regeln. Die Details zu einzelnen Fragen stehen in den passenden Artikeln:

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Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).

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Weiterführende Artikel

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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