In Österreich fallen Krypto-Steuern an, wenn du Kryptowährungen in Fiat-Währung tauschst oder dir Erträge aus der Überlassung an Dritte zufließen. Beides wird seit dem 1.3.2022 mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Krypto-zu-Krypto-Trades sind steuerfrei.
Auf einen Blick
👁️ Ob eine Regel für dein Asset gilt, hängt vom Anschaffungsdatum ab: Altbestand wurde vor dem 1.3.2021 angeschafft, Neubestand ab dem 1.3.2021. Die neue Regelung gilt ab dem 1.3.2022, die alte davor.
ℹ️ Gut zu wissen: Blockpit geht bei der Berechnung des Steuerreports für österreichische Nutzer*innen automatisch von einer Optierung mit 1.1.2022 aus.
Regelung ab dem 1.3.2022
Ab dem 1.3.2022 gilt in Österreich ein neues Steuergesetz für den Handel mit Kryptowährungen. Krypto-Assets werden als Kryptowährungen definiert und können mit Verlusten aus anderen Kapitalmarktgeschäften (z. B. Aktien) gegengerechnet werden.
Es gelten somit folgende Punkte
Vorgang | Steuerliche Behandlung |
Krypto-zu-Krypto-Trades | steuerfrei |
Tausch in Fiat-Währungen | Sondersteuersatz 27,5 % |
Zuflüsse bei der Überlassung an Dritte (manche Formen von Staking sowie Lending, Yield-Farming, Liquidity Mining etc.) | Sondersteuersatz 27,5 % |
Staking, bei dem deine Assets zur Transaktionsverarbeitung (Blockerstellung bzw. -validierung) verwendet werden | beim Zufluss steuerfrei, erst bei der Veräußerung besteuert |
Airdrops, Bounties und Hard Forks | wie beim klassischen Staking: beim Zufluss steuerfrei, erst bei der Veräußerung besteuert |
Verlustverrechnung | mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien/Anleihen, Dividenden, Derivaten) möglich |
Tausch von Kryptos in Margin- oder Futures-Produkte sowie Gewinne aus Margin- oder Futures-Trading | in der alten wie in der neuen Regelung: progressiver Einkommenssteuersatz |
NFTs | weiterhin nach alter Regelung: länger als ein Jahr (365 Tage) gehalten sind Gewinne steuerfrei, innerhalb eines Jahres veräußert gilt der progressive Einkommensteuersatz |
Regelung vor dem 1.3.2022
Vorgang | Steuerliche Behandlung vor dem 1.3.2022 |
Kryptowährungen im Privatbereich, innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft | private Spekulationsgeschäfte; beim Überschreiten der Freigrenze (440 €) zum progressiven Einkommensteuersatz besteuert |
Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten | der spätere Verkauf ist steuerfrei |
Lending | zinstragende Veranlagung, zum Zeitpunkt des Zukommens als Kapitalvermögen mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert |
Staking | zum Zeitpunkt des Zukommens als sonstige Einkünfte beim Überschreiten der Freigrenze (220 €) zum progressiven Steuersatz besteuert |
Was Blockpit dafür tut
Blockpit berechnet den Steuerreport mit diesen Regeln. Die Details zu einzelnen Fragen stehen in den passenden Artikeln:
Alt- oder Neubestand: Wie hoch ist die Steuer auf Kryptowährungen in Österreich?
Freigrenze und Haltefrist: Gibt es in Österreich eine Freigrenze für Kryptowährungen?
Staking, Lending, Airdrops & Co.: Staking, Lending Rewards, Airdrops, Bounties, Hard Forks
Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
