Bei dem Anlagenverzeichnis handelt es sich um eine Aufstellung aller betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über EUR 250 (netto). Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 800 (netto) können in der Regel nicht im Jahr der Anschaffung, sondern müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Weiterhin müssen alle Zugänge und Entnahmen von Wirtschaftsgütern in dem Anlagenverzeichnis aufgeführt und dokumentiert werden.
Damit wir mögliche Abschreibungen im Jahresabschluss berücksichtigen können, benötigen wir dein Anlagenverzeichnis aus dem vorherigen Veranlagungszeitraum.
Für mehr Informationen zum Anlagevermögen schaue dir gerne das folgende Video an: