In Österreich erhöhen Transaktionsgebühren beim Kauf von Kryptowährungen die Anschaffungskosten und mindern beim steuerpflichtigen Verkauf den Veräußerungserlös. Blockpit berücksichtigt das je nach Art der Transaktion automatisch. Bei steuerfreien Krypto-zu-Krypto-Trades gibt es diese Berücksichtigung nicht.
Die Regel: Folgende Fälle werden unterschieden
Fall | So wirken die Gebühren |
Steuerpflichtige Krypto-Trades (alle nicht Krypto-zu-Krypto-Trades) | Beim Kauf erhöhen die Gebühren die Anschaffungskosten, beim Verkauf oder Tausch mindern sie den Veräußerungserlös. Blockpit berücksichtigt sie als Anschaffungsnebenkosten, du musst sie in der Steuererklärung nicht separat angeben. Die Veräußerung der Gebühren selbst löst einen separaten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus. |
NICHT steuerpflichtige Krypto-zu-Krypto-Trades | Es gibt keine Berücksichtigung der Transaktionsgebühren als Anschaffungsnebenkosten, da es sich um eine steuerfreie Transaktion handelt. Die Veräußerung der Gebühren löst keinen separaten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus. |
Gewinn oder Verlust = (Veräußerungserlös − Verkaufsgebühren) − (Anschaffungskosten + Kaufgebühren)
Was Blockpit dafür tut
Möchtest du Gebühren als eigenständige Transaktion festhalten, steht dir das Transaktions-Label Gebühr (englisch: Fee) zur Verfügung.
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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
