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Hard Forks und Soft Forks in Österreich: Besteuerung

Bei Hard Forks gilt in Österreich ein Anschaffungswert von 0 Euro beim Zufluss, besteuert wird erst die Veräußerung. Soft Forks sind, ähnlich einem Token-Swap, nur eine Art Update und bleiben steuerlich unbeachtet.

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Die Regel für Hard Forks

Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.

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Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft)

Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Hard Fork Asset zugeflossen)

Privatvermögen

Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, wenn die neuen Einheiten innerhalb eines Jahres nach dem Zukommen veräußert werden. Anschaffungskosten: 0 Euro.

Auch in der neuen Regelung gilt ein Anschaffungswert von 0 Euro bei Zufluss.

Betrieblicher Bereich

Es gibt keine Jahresfrist: Bei Veräußerung ist jedenfalls ein Gewinn zu versteuern (gerechnet aus Anschaffungskosten von 0 Euro und Veräußerungserlös).

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ℹ️ Gut zu wissen: Nach der Regelung ab dem 1.3.2022 sind Hard Forks beim Zufluss steuerfrei und werden erst bei der Veräußerung besteuert. Ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets ist erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 steuerfrei (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) und löst dann keine zu versteuernden Gewinne oder Verluste aus.

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Soft Forks

Soft Forks stellen, ähnlich einem Token-Swap, nur eine Art Update dar, das steuerlich unbeachtet bleibt.

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Was Blockpit dafür tut

Zuflüsse aus Hard Forks erfasst du mit dem Transaktions-Label Hardfork. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.

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Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).

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Weiterführende Artikel

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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