Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine spezielle Regelung der Umsatzsteuer, bei der nicht der Verkäufer (Vendor), sondern der Käufer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Diese Regelung gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte für CopeCart Reseller und CopeCart Pro erklärt.
Grundvoraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren
Damit das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
B2B-Transaktion: Der Verkauf findet zwischen zwei Unternehmen statt.
VAT-ID erforderlich: Sowohl der Vendor als auch der Käufer müssen eine gültige VAT-ID besitzen.
Firmensitz des Vendors: Der Vendor muss seinen Sitz innerhalb der EU haben.
Ort der Leistung ist relevant: Besonders bei Events und physischen Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer dort fällig, wo die Leistung erbracht wird.
Besonderheit bei Events und physischen Dienstleistungen
Bei Events, Seminaren oder physischen Dienstleistungen (z. B. Coachings vor Ort) ist nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar, sondern die Umsatzsteuer wird direkt im Land der Leistung erhoben. Das bedeutet:
Falls ein Käufer mit einer VAT-ID aus dem gleichen Land ein Event oder eine physische Dienstleistung bucht, ist dennoch die lokale Umsatzsteuer fällig.
Kein Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer muss durch den Vendor abgeführt werden.
Sonderfall Schweiz im Reseller-Modell
Ein besonderer Fall tritt im CopeCart-Reseller-Modell auf, da CopeCart in der Schweiz registriert ist. Das hat folgende Auswirkungen:
Da CopeCart die sogenannte Lieferschwelle in der Schweiz überschritten hat und eine quartalsweise Umsatzsteuer-Meldung erforderlich ist, wird CopeCart dort wie ein Unternehmen mit fester Niederlassung behandelt.
Reverse-Charge gilt in der Schweiz nicht! Das bedeutet, dass CopeCart für Geschäfte mit Schweizer Vendoren die Umsatzsteuer abführen muss.
Ein Schweizer Vendor mit VAT-ID erhält keine Nettoauszahlung, weil CopeCart als in der Schweiz steuerpflichtig gilt und die Steuer direkt abführt.
Unterschiede zwischen CopeCart Reseller und CopeCart Pro
Kriterium | CopeCart Reseller | CopeCart Pro |
B2B erforderlich | Ja | Ja |
Vendor und Käufer benötigen VAT-ID | Ja | Ja |
Firmensitz des Vendors | EU + Schweiz | Nur EU |
Leistungsort bei Events/phys. Dienstleistungen entscheidend | Ja, Sitz des Kunden entscheidend | Ja, Sitz des Kunden entscheidend |
Käufer mit VAT-ID bucht Event im eigenen EU-Land | Umsatzsteuerpflichtig im Land der Leistung (kein Reverse Charge) | Umsatzsteuerpflichtig im Land der Leistung (kein Reverse Charge) |
Schweizer Vendor mit VAT-ID im Reseller-Modell | Keine Nettoauszahlung, da CopeCart in der Schweiz steuerpflichtig ist | Nicht relevant, da CopeCart Pro nur in der EU verfügbar ist |
Falls Fragen zu bestimmten Fällen auftreten, ist es ratsam, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die korrekten Regelungen eingehalten werden.