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Reverse-Charge-Verfahren bei CopeCart Reseller und CopeCart Pro

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Verfasst von Stephan Winning
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine spezielle Regelung der Umsatzsteuer, bei der nicht der Verkäufer (Vendor), sondern der Käufer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Diese Regelung gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte für CopeCart Reseller und CopeCart Pro erklärt.


Grundvoraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren

Damit das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • B2B-Transaktion: Der Verkauf findet zwischen zwei Unternehmen statt.

  • VAT-ID erforderlich: Sowohl der Vendor als auch der Käufer müssen eine gültige VAT-ID besitzen.

  • Firmensitz des Vendors: Der Vendor muss seinen Sitz innerhalb der EU haben.

  • Ort der Leistung ist relevant: Besonders bei Events und physischen Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer dort fällig, wo die Leistung erbracht wird.


Besonderheit bei Events und physischen Dienstleistungen

Bei Events, Seminaren oder physischen Dienstleistungen (z. B. Coachings vor Ort) ist nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar, sondern die Umsatzsteuer wird direkt im Land der Leistung erhoben. Das bedeutet:

  • Falls ein Käufer mit einer VAT-ID aus dem gleichen Land ein Event oder eine physische Dienstleistung bucht, ist dennoch die lokale Umsatzsteuer fällig.

  • Kein Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer muss durch den Vendor abgeführt werden.


Sonderfall Schweiz im Reseller-Modell

Ein besonderer Fall tritt im CopeCart-Reseller-Modell auf, da CopeCart in der Schweiz registriert ist. Das hat folgende Auswirkungen:

  • Da CopeCart die sogenannte Lieferschwelle in der Schweiz überschritten hat und eine quartalsweise Umsatzsteuer-Meldung erforderlich ist, wird CopeCart dort wie ein Unternehmen mit fester Niederlassung behandelt.

  • Reverse-Charge gilt in der Schweiz nicht! Das bedeutet, dass CopeCart für Geschäfte mit Schweizer Vendoren die Umsatzsteuer abführen muss.

  • Ein Schweizer Vendor mit VAT-ID erhält keine Nettoauszahlung, weil CopeCart als in der Schweiz steuerpflichtig gilt und die Steuer direkt abführt.


Unterschiede zwischen CopeCart Reseller und CopeCart Pro

Kriterium

CopeCart Reseller

CopeCart Pro

B2B erforderlich

Ja

Ja

Vendor und Käufer benötigen VAT-ID

Ja

Ja

Firmensitz des Vendors

EU + Schweiz

Nur EU

Leistungsort bei Events/phys. Dienstleistungen entscheidend

Ja, Sitz des Kunden entscheidend

Ja, Sitz des Kunden entscheidend

Käufer mit VAT-ID bucht Event im eigenen EU-Land

Umsatzsteuerpflichtig im Land der Leistung (kein Reverse Charge)

Umsatzsteuerpflichtig im Land der Leistung (kein Reverse Charge)

Schweizer Vendor mit VAT-ID im Reseller-Modell

Keine Nettoauszahlung, da CopeCart in der Schweiz steuerpflichtig ist

Nicht relevant, da CopeCart Pro nur in der EU verfügbar ist


Falls Fragen zu bestimmten Fällen auftreten, ist es ratsam, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die korrekten Regelungen eingehalten werden.

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