Forderungsaufstellung (vorläufiges Verfahren vor Insolvenzverfahren)
Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet werden darf, hat der Schuldner noch ein Vergleichsverfahren zu durchlaufen, d.h. er muss versuchen, alle seine offenen Forderungen durch Vergleiche zu tilgen.
Dazu schickt uns der Insolvenzverwalter/Schuldnerberater des Kunden die Bitte um Zusendung einer Forderungsaufstellung.
Dann ist folgendes zu tun:
Schreiben durchlesen -> was wird verlangt: Forderungsaufstellung, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten bis zum Stichtag.
Bestellung raussuchen + Forderungsstand auf Diagonal od. im Admin Bereich herauslese (Diagonal besser!)
Mahnpause für 4 Wochen einlegen (lassen) bei Diagonal
Folgendermaßen antworten: (sofern gewünscht, Rechnung und Bestellbestätigung anhängen)
Sehr geehrte/r XXXXX,,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens.
Es bestehen keine Sicherungsrechte, Titel oder Abtretungen an der Forderung.
Der aktuelle Forderungsstand sieht folgenderweise aus:
Hauptforderung:
Zinsen bis heute:
Kosten:
Zahlung:
Gesamtforderung:
Bei weiteren Fragen und Auskunftsersuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
XXXXXXX
Vergleichsangebot des Schuldnerberaters
Ein paar Wochen danach wird uns der Schuldnerberater ggfs. ein Vergleichsangebot zukommen lassen.
Angebot checken
Vendor informieren & anfragen, ob wir dies so annehmen dürfen:
Hallo liebes Support-Team,
wir haben bei der Bestellung XXXX des Kunden XXXX vom Schuldnerberater folgendes Angebot erhalten:
*Angebot hier einfügen*
Bitte gebt uns Rückmeldung, ob wir dies so annehmen dürfen.
Bitte beachtet, dass im Falle des Ablehnens des Angebots der Kunde höchstwahrscheinlich Insolvenz anmelden werden muss und die Tilgungsquote im Insolvenzverfahren erfahrungsgemäß niedriger sein wird.
Liebe Grüße,
XXXX
Je nach Antwort des Vendors Angebot ablehnen/annehmen. Bei keiner Rückmeldung des Vendors nehmen wir das Angebot trotzdem an.
Insolvenzverfahren
Wenn ein Kunde Insolvenz angemeldet hat, dann bekommen wir vom Gericht (in Österreich) oder vom Insolvenzverwalter (in Deutschland) ein Schreiben.
Dort steht der Name des Kunden bzw. Firma, der Insolvenz angemeldet hat.
alle noch offenen (noch nicht vollständig) bezahlten Bestellungen des Kunden raussuchen
alle Vendoren, deren Bestellungen es betrifft, anschreiben und das Schreiben des Gerichts/ Insolvenzverwalters mitschicken:
Hallo liebes Support-Team,
leider hat der Kunde der Bestellung XXXXXX Insolvenz angemeldet.
Da die Tilgungsquote im Insolvenzverfahren nur sehr gering ist, lohnt sich eine Forderungsanmeldung für uns nicht.
Aus diesem Grund würden wir die Bestellung kündigen (keine Rückerstattung), wenn ihr damit einverstanden seid.
Liebe Grüße
XXXXX
Sollte der Vendor damit einverstanden sein, können wir die Bestellung kündigen (keine Rückerstattung).
Insolvenzberater über Kündigung informieren
Sollte der Vendor damit nicht einverstanden sein, können wir die Forderung auch im Insolvenzverfahren anmelden. Dies kann Diagonal in manchen Fällen für uns übernehmen. Dann muss das Schreiben an Diagonal weitergegeben werden und angefragt werden, ob sie die Forderung für uns anmelden können.