Lending Rewards werden in Österreich seit dem 1. März 2022 mit 27,5 % besteuert, und zwar schon beim Zufluss. Die Steuerpflicht betrifft auch den späteren Wertzuwachs bei einer Veräußerung. Bist du in Österreich ansässig, ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu sein, denn die Regelung hat sich 2022 geändert.
Die Regel: neue und alte Regelung
Neue Regelung (gültig ab dem 1. März 2022) | Alte Regelung (gültig vor dem 1. März 2022) | |
Einordnung | Beim Lending ist der Zeitpunkt des Zuflusses entscheidend. | Lending wurde als zinstragende Veranlagung betrachtet. |
Steuerpflicht | Sie tritt zum Zeitpunkt des Zuflusses ein und betrifft auch den späteren Wertzuwachs bei einer Veräußerung. | Zum Zeitpunkt des Erhalts wurde es als Wirtschaftsgut besteuert. Realisierte Wertsteigerungen wurden später ebenfalls besteuert. |
Steuersatz | 27,5 % in beiden Situationen | Sondersteuersatz 27,5 % |
💡 Tipp: Da die Steuerpflicht beim Zufluss entsteht und sich auf den Preis des Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses bezieht, solltest du im Laufe des Jahres regelmäßig Coins veräußern, um für deine Steuer vorzusorgen. Das bereitet dich auf eventuelle Preisrückgänge deines Coins zum Jahresende vor, wenn deine Steuer fällig wird.
Was Blockpit dafür tut
Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
