Staking-Rewards aus klassischem Staking sind im Neubestand beim Zufluss nicht steuerpflichtig, die Anschaffungskosten sind mit Null anzusetzen. Erst wenn du die Rewards später veräußerst, gilt der Steuersatz von 27,5 %.
⚠️ Achtung: Staking-Rewards werden nur dann nicht bei Zufluss besteuert, wenn sie aus klassischem Staking kommen, bei dem deine Kryptos zur Transaktionsverarbeitung (Blockerstellung bzw. -validierung) genutzt werden. Sobald deine Kryptos Dritten überlassen werden, ist dies eher als Lending zu verstehen, womit deine Rewards bereits bei Zufluss zu versteuern sind. Wende dich im Zweifelsfall an eine*n Steuerberater*in.
Die Regel für Alt- und Neubestand
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.
Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft) | Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Staking-Reward zugeflossen) | |
Einordnung | Staking war vor der neuen Regierungsvorlage nicht speziell gesetzlich geregelt. Wir gehen davon aus, dass es dem Mining ähnelt und du zwischen Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und aus privaten Zwecken unterscheiden musst. | Staking-Rewards stellen keine Einkünfte dar, die Anschaffungskosten sind mit Null anzusetzen. |
Zufluss | Die herrschende Ansicht vertritt, dass Staking-Rewards zu Einkünften aus sonstigen Leistungen führen können. Das ist im Einzelfall zu untersuchen: Ist keine Gegenpartei identifizierbar, sind die Rewards unter Umständen nicht steuerbar. Entscheidend ist, wie das Protokoll ausgestaltet ist und auf Basis welcher Funktionen die Rewards zugeteilt werden. | Bei Zufluss gibt es nichts zu versteuern. |
Verkauf | – | Wenn du die Staking-Rewards später veräußerst, gilt der Steuersatz von 27,5 %. |
Die Ansicht zum Altbestand hängt vom Einzelfall ab, frag dazu bitte deine*n Steuerberater*in.
ℹ️ Gut zu wissen: Erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) gilt für Staking-Rewards ein Anschaffungswert von 0 Euro. Auch ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets ist erst ab dann steuerfrei.
Was Blockpit dafür tut
Staking-Rewards erfasst du mit dem Transaktions-Label Staking. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.
Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
