Überblick
Wenn du SO'USE nutzt, um deine Lieferdienste zu verwalten oder im Stand Alone Betrieb ohne Kassenanbindung kannst bzw. musst du die geltenden Steuersätze direkt am Artikel bzw. an der Variante in SO'USE hinterlegen. Diese Funktion ermöglicht es dir, unterschiedliche Steuersätze für In-House-Verzehr (vor Ort) und Außer-Haus-Verkauf (To-Go) zu definieren.
Wichtige Voraussetzungen:
Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert und muss vom SO'USE Support freigeschaltet werden
Die Funktion ist ausschließlich für die Integration von Lieferdiensten und Stand Alone Betriebe ohne Kassenintegration, bei denen die Bestellung nicht manuell in einer Kasse übertragen wird, verfügbar
Nur bei Stand Alone Betrieb:
Wenn du bei Stand Alone Bestellungen manuell in die Kasse überträgst, brauchst du das Feature nicht (Steuerberechnung findet in der Kasse statt)
Kläre vorab mit deinem Steuerberater, ob du SO'USE ohne zusätzliches Kassensystem nutzen darfst
Info: Wenn du ein Kassensystem verwendest, in das du die Bestellungen bei Stand Alone übertragst, erfolgt die Berechnung der Steuersätze automatisch durch dein Kassensystem. Diese Funktion wird dann nicht benötigt.
Wann brauchst du diese Funktion?
Bei Lieferdienst-Integartion:
Deine Lieferdienste stellen deinen Gästen die Rechnung selber aus
Du nutzt Wolt oder Uber Eats
Du nutzt mehrerer Lieferdienste im selben Shop mit selber Karte (Standard bei gleichem Sortiment)
Info: Da Wolt und Uber Eats deine Produkte zunächst ankaufen und dann an den Gast weiterverkaufen, sind sie verantwortlich für die Rechnungsstellung. Die Informationen für die Versteuerung müssen also von dir gepflegt werden, damit diese an Wolt und Uber Eats weitergegeben werden können. Nutzt du ausschließlich Lieferando oder mehrere Lieferdienste, aber Lieferando über einen separaten Shop, ist dies nicht notwendig, da du als Verkäufer auftrittst.
Bei Stand Alone Betrieb:
Du betreibst SO'USE ohne Kassenanbindung (Stand-Alone)
Du überträgst Bestellungen nicht manuell in eine Kasse
Du willst in der Bestellübersicht und dem Tagesabschluss die unterschiedliche Steuersätze für In-House und Außer-Haus-Verkauf bzw. für Speisen und Getränke ausweisen
Dein Steuerberater hat bestätigt, dass der Stand Alone Betrieb ohne Kasse für dich zulässig ist
❗ Achtung: Sobald die Funktion von uns aktiviert wurde, musst du die Steuersätze pflegen, damit die Artikel in der Shop-Ansicht auch angezeigt werden.
Entsprechende Warnmeldung beim Anlegen neuer Artikel
Rechtliche und steuerliche Hinweise für Stand Alone
SO'USE übernimmt keine Haftung, sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass die ausschließliche Nutzung von SO'USE ohne Kasse unerlaubt ist.
So hinterlegst du Steuersätze am Artikel
Voraussetzungen
Die Funktion wurde vom SO'USE Support aktiviert
Schritt-für-Schritt
Navigiere im Backoffice zum Menüpunkt Karte
Wähle die gewünschte Kategorie aus
Klicke auf den Artikel, für den du Steuersätze hinterlegen möchtest
Klicke auf das Dollarsymbol am Artikel (im Bild gelb markiert)
Es öffnet sich ein Dialog-Fenster mit zwei Eingabefeldern:
Standard Steuersatz (In-House): Steuersatz für Verzehr vor Ort (z. B. 19% oder 7%)
Außer Haus Steuersatz (To-Go): Steuersatz für Außer-Haus-Verkauf (z. B. 7%)
Trage die korrekten Steuersätze aus der Dropdown-Auswahl ein
Klicke auf Speichern
Info: Die Steuersätze werden sofort wirksam und gelten für alle zukünftigen Bestellungen dieses Artikels.
💡 Tipp: Wie du Gästen beim Stand Alone Betrieb ermöglichen kannst zwischen hier Essen und zum Mitnehmen zu wählen, erfährst du hier. Bei der Lieferdienst-Integration steuerst du solche Abfargen direkt über die jeweilige Plattform.
So hinterlegst du Steuersätze an einer Variante
Voraussetzungen
Die Funktion wurde vom SO'USE Support aktiviert
Es existiert bereits ein Artikel mit einer Variantengruppe und einer Variante
Schritt-für-Schritt
Navigiere im Backoffice zum Menüpunkt Karte
Wähle die gewünschte Kategorie aus
Klicke auf den Artikel, für dessen Varianten du Steuersätze hinterlegen möchtest
klicke auf das Stft-Symbol neben einer Variante, um sie zu bearbeiten
Scrolle im sich öffnenden Pop Up nach unten zu Steuersätze:
Standard Steuersatz (In-House): Steuersatz für Verzehr vor Ort (z. B. 19% oder 7%)
Außer Haus Steuersatz (To-Go): Steuersatz für Außer-Haus-Verkauf (z. B. 7%)
Trage die korrekten Steuersätze aus der Dropdown-Auswahl ein
Klicke auf Speichern
Steuersätze für alle Artikel bzw. Varianten gleichzeitig setzen
Leider gibt es aktuell keine Massen-Bearbeitungsfunktion, mit der du bei mehreren Artikeln und Varianten auf einmal die Steuersätze hinterlegen kannst. Du musst jeden Artikel bzw. jede Variante einzeln bearbeiten.
💡 Tipp: Plane die Steuersätze bereits beim Anlegen neuer Artikel und Varianten ein, um nachträglichen Aufwand zu vermeiden. Falls du Unterstützung bei der Einrichtung vieler Artikel benötigst, können wir dies gegen einen Aufpreis für dich übernehmen.
Steuersätze in Deutschland: In-House vs. Außer-Haus
Falls du dir nicht sicher bist, welche Steuersätze du bei welchen Artikel hinterlegen musst, findest du hier einen guten Artikel von Lexware dazu.
❗ Achtung: Die genauen Steuersätze für deine Produkte müssen mit deiner Steuerberatung abgestimmt werden, da es Ausnahmen und Sonderregelungen gibt!
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Steuersätze auch pflegen, wenn ich Lieferando und nur einen der beiden anderen Lieferdienste (Wolt, Uber Eats) nutze?
Das kommt drauf an, ob du für alle Lieferdienste die gleiche Karte bzw. das gleiche Sortiment verwendest. Nutzt du für Lieferando ein anderes Sortiment, musst du die Karte also separat pflegen, dafür aber auch keine Steuersätze hinterlegen.
💡 Tipp: Wenn du über die verschiedenen Lieferdienst das gleiche Sortiment anbietest, empfehlen wir dir auch nur eine Speisekarte zu pflegen. Das Angeben der Steuersätze machst du dann auch nur einmal.
Warum muss ich bei Wolt und Uber Eats Steuersätze pflegen, bei Lieferando aber nicht?
Wolt und Uber Eats kaufen deine Produkte an und verkaufen sie an den Gast weiter. Sie sind daher für die Rechnungsstellung an den Gast verantwortlich und benötigen von dir die korrekten Steuersatzinformationen, um diese in ihrer Rechnung korrekt auszuweisen.
Lieferando funktioniert anders: Hier trittst du selbst als Verkäufer auf und bist für die Rechnungsstellung verantwortlich. Die Steuersätze werden daher nicht von SO'USE an Lieferando übermittelt.
Gelten die eingestellten Steuersätze für alle Lieferdienste?
Das kommt darauf an, ob du die gleiche Karte für alle Lieferdienste verwendest oder separate Shops pro Lieferdienst nutzt (z.B. bei unterschiedlichen Sortimenten pro Lieferdienst). Bei separaten Shops bzw. Karten, musst du die Steuersätze pro Shop pflegen.
💡 Tipp: Für den gleichbleibenden Teil des Sortiments kannst du die Kopierfunktionen nutzen und so auch die Steuersätze in die Karte des anderen Shops übertragen.
Was passiert, wenn ich die Steuersätze bei aktivierter Lieferdienst-Integration nicht pflege?
Wenn die Steuersatz-Funktion vom Support aktiviert wurde, die Steuersätze aber nicht gepflegt sind, können folgende Probleme auftreten:
Artikel werden nicht im Shop angezeigt (es erscheint eine Warnmeldung beim Anlegen neuer Artikel)
Wolt und Uber Eats erhalten keine korrekten Steuersatzinformationen und können die Artikel möglicherweise nicht korrekt abrechnen
Fehlerhafte Rechnungen an deine Gäste über die Lieferdienste
❗ Achtung: Nicht hinterlegte Steuersätze können zu Problemen bei der Synchronisation der Lieferdienste führen. Die Integration ist dann nicht nutzbar!
Was passiert, wenn ich bei Stand Alone ohne Übertrag ins Kassensystem keine Steuersätze hinterlege?
Ohne hinterlegte Steuersätze können die entsprechenden Artikel nicht angezeigt werden und du erhältst eine Warnmeldung im Karteneditor. Außerdem kann deine Buchhaltung ggf. keine korrekte steuerliche Abrechnung vornehmen. Kläre ab, ob die Funktion notwendig ist. Wenn du deine Bestellungen direkt manuell ins Kassensystem überträgst, brauchst du die Funktion nicht.
Kann ich SO'USE bei Stand Alone auch ohne Übertrag der Bestellungen ins Kassensystem nutzen?
Das hängt von den gesetzlichen Anforderungen in deinem Land und deiner individuellen steuerlichen Situation ab. In Deutschland musst du dies zwingend mit deinem Steuerberater klären, bevor du SO'USE als alleiniges System einsetzt → siehe auch Was muss ich beim Stand Alone Betrieb ohne Kassenintegration beachten?
Wie lasse ich die Steuersatz-Funktion aktivieren?
Kontaktiere den SO'USE Support und teile mit, dass du SO'USE im Stand Alone Betrieb ohne Kassenanbindung nutzen möchtest. Der Support prüft deine Anfrage und schaltet die Funktion bei Eignung frei. Normalerweise klären wir diesen Umstand aber bereits während des Kick Off Termins.
Warum sehe ich das Steuersymbol nicht?
Die Funktion wurde noch nicht vom Support aktiviert.
Welche Steuersätze muss ich für meine Produkte verwenden?
Das kann dir nur dein Steuerberater verbindlich beantworten. Die Steuersätze hängen von der Art des Produkts, der Verkaufsform und aktuellen steuerlichen Regelungen ab. Allgemeine Richtwerte findest du im Abschnitt Steuersätze in Deutschland.
Kann ich nachträglich von Stand Alone auf Kassenanbindung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich. Kontaktiere dazu den SO'USE Support. Bei der Umstellung werden die manuell hinterlegten Steuersätze durch die Steuersätze aus dem Kassensystem ersetzt.
Wie werden die Steuersätze in Bestellungen und Berichten ausgewiesen?
Die hinterlegten Steuersätze werden automatisch in Bestellungen berechnet und in den Finanzberichten wie Bestellübersicht und Tagesabschluss ausgewiesen. So kannst du deine Umsatzsteuer korrekt an die Steuerberatung übergeben.
Kann ich unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Varianten eines Artikels hinterlegen?
Ja, Steuersätze müssen zwar zunächst pro Artikel hinterlegt werden, können aber anschließend auch pro Variante gepflegt werden.
Troubleshooting
Problem: Steuersymbol ist nicht sichtbar
Mögliche Ursachen:
Die Funktion wurde noch nicht vom Support aktiviert
Browser-Cache-Problem
Lösung:
Prüfe, ob du SO'USE im Stand Alone Betrieb ohne Kasse nutzt
Kontaktiere den Support, um die Aktivierung anzufordern
Lösche den Browser-Cache und lade die Seite neu
Problem: Steuersätze werden in Bestellungen nicht korrekt berechnet
Mögliche Ursachen:
Steuersätze wurden nicht gespeichert
Falsche Werte hinterlegt
Technisches Problem
Lösung:
Öffne den Artikel und prüfe die hinterlegten Steuersätze
Stelle sicher, dass du die korrekten Steuersätze eingetragen hast
Speichere die Werte erneut
Teste mit einer neuen Bestellung
Kontaktiere bei anhaltendem Problemen den Support
Info: In der Detailansicht der Bestellungen sowohl im alten als auch neuen Orderdashboard, werden die Steuern nicht ausgewiesen. Du siehst sie erst in der Bestellübersicht oder dem Tagesabschluss.
Problem: Ich habe versehentlich falsche Steuersätze hinterlegt
Lösung:
Korrigiere die Steuersätze so schnell wie möglich
Prüfe bereits getätigte Bestellungen auf fehlerhafte Steuerberechnungen
Kontaktiere deinen Steuerberater, um zu klären, ob und wie bereits abgerechnete Bestellungen korrigiert werden müssen
Dokumentiere die Änderung für deine Unterlagen





