Gemäß dem französischen Gesetz vom 24. Dezember 2019 (LOM) müssen 25 % der E-Stellplätze eines Parkplatzes einen barrierefreien Zugang bieten.
An den Ladestationen von Electra sind diese Plätze durch die folgenden Elemente gekennzeichnet:
Am Boden: Zebrastreifen und Barrierfrei-Piktogramme
Hinweisschilder
Zwar sind diese Plätze nicht ausschließlich für Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert, dennoch ist diesen bei Eintreffen an der Ladestation Vorrang einzuräumen.
💡 Bitte nutzen Sie unsere barrierefreien Ladeplätze nur dann, wenn sie nicht von einem Autofahrer mit Behinderung benötigt werden.
Bei Fragen und für weitere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail an help@go-electra.com ⚡️