Die Kenntnisprüfung (KP) — Weg der Anerkennung
Nach dem Gesetz zur Anerkennung der Gesundheitsberufe (Heilberufe-Anerkennungsgesetz) wird die Kenntnisprüfung (KP) ab dem 1. November 2026 zum Regelfall für Ärztinnen und Ärzte mit einem Abschluss von außerhalb der Europäischen Union.
Jede Situation ist individuell — wenden Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen für Ihren Fall zu klären.
Fachsprachprüfung (FSP)
Die FSP ist die medizinische Fachsprachprüfung und Teil der Voraussetzungen für die ärztliche Zulassung in Deutschland. Informationen zu Anforderungen und Terminen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Beglaubigung von Dokumenten syrischer Ärztinnen und Ärzte
Die Beglaubigung syrischer Dokumente erfolgt derzeit über das VFS-Global-Büro in Beirut (Libanon) und nicht direkt über Damaskus. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 32 €, die Bearbeitungszeit bei rund sechs Wochen. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor Einreichung Ihrer Dokumente stets bei einer offiziellen Quelle.
Beglaubigung von Dokumenten irakischer Ärztinnen und Ärzte
Die konsularische Beglaubigung für irakische Dokumente ist derzeit ausgesetzt. Wenden Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle, um die verfügbaren Alternativen zu erfahren.
Haben Sie eine konkrete Frage?
Die hier genannten Informationen sind allgemein und können sich ändern. Schreiben Sie unserem Support bei Klärungsbedarf — für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich jedoch immer direkt an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle.
