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Was ist die Kenntnisprüfung und für wen ist sie verpflichtend?

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Verfasst von Tarek Abed

Was ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung (KP) ist die medizinische Gleichwertigkeitsprüfung, mit der Sie nachweisen, dass Ihr Medizinstudium der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig ist. Sie wird von der zuständigen Landesärztekammer durchgeführt und ist eine rein klinisch-medizinische Prüfung, die mehrere Fachgebiete umfasst — unter anderem Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin.

Das Bestehen der KP ist der zentrale Weg zur Approbation (der vollständigen, dauerhaften ärztlichen Zulassung in Deutschland) für Ärztinnen und Ärzte, deren Abschluss nicht automatisch von den deutschen Behörden anerkannt wird.

Für wen ist die KP verpflichtend?

Die KP ist für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, deren Abschluss nicht direkt von den deutschen Behörden anerkannt werden kann. Das betrifft insbesondere:

  • Ärztinnen und Ärzte von außerhalb der EU/des EWR generell

  • Ärztinnen und Ärzte aus den Golfstaaten, Syrien, Ägypten und anderen arabischen Ländern

  • alle, bei denen die zuständige Kammer einen Gleichwertigkeitsnachweis verlangt

In Einzelfällen ist eine direkte Gleichwertigkeitsfeststellung ohne KP möglich, wenn der Abschluss von einer international anerkannten Universität stammt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt — das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Kammer.

Der Unterschied zwischen KP und FSP

Viele verwechseln die beiden Prüfungen. Der Unterschied ist grundlegend:

  • FSP: eine sprachlich-kommunikative Prüfung. Sie bewertet nicht Ihr klinisches Wissen, sondern Ihre Fähigkeit zur medizinischen Kommunikation auf Deutsch.

  • KP: eine vollständige klinisch-medizinische Prüfung. Sie bewertet Ihr Wissen in Innerer Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, Pharmakologie und weiteren Fächern — meist mündlich, teils auch schriftlich.

Wie ist die übliche Reihenfolge?

Der Standardweg zur Approbation lautet:

  1. Bestehen der FSP (medizinische Sprachprüfung)

  2. Erhalt der Berufserlaubnis (befristete Erlaubnis zur Berufsausübung, in manchen Bundesländern optional)

  3. Bestehen der KP

  4. Erhalt der Approbation

Manche Kammern lassen eine Anmeldung zur KP auch schon vor der Berufserlaubnis zu. Prüfen Sie die genauen Anforderungen Ihrer zuständigen Kammer.

Was wird in der KP geprüft?

Die KP umfasst in der Regel folgende Kernfächer:

  • Innere Medizin (Innere Medizin)

  • Chirurgie (Chirurgie)

  • Notfallmedizin und Erste Hilfe (Notfallmedizin)

  • Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakologie / Toxikologie)

  • Rechtsmedizin und Sozialmedizin (Rechtsmedizin / Sozialmedizin)

  • ein Wahlfach je nach Kammer (Pädiatrie, Gynäkologie…)

Die genauen Fächer, die Dauer und der genaue Ablauf unterscheiden sich zwischen den Kammern. Prüfen Sie stets die aktuellen Informationen auf der Website Ihrer zuständigen Kammer.

Was folgt nach dem Bestehen der KP?

Mit dem Bestehen der KP öffnet sich der Weg zur Approbation — der vollständigen und dauerhaften ärztlichen Zulassung in Deutschland. Damit können Sie eigenverantwortlich ohne Aufsicht arbeiten, sich weiterbilden und eine eigene Praxis eröffnen.

Wie unterstützt Kennti Sie bei der Vorbereitung?

Kennti bietet das umfassende All-in-One-Programm (1.428 €) sowie den Live-Kurs KP Mai 2026 (wahlweise einmalig 1.200 € oder in monatlichen Raten zu 178,50 €). Details finden Sie unter: kennti.com/abo

Für eine individuelle Laufbahnplanung können Sie eine Beratung buchen: kennti.com/termin-buchen

Hinweis: Kennti ist ein Bildungsanbieter und keine Rechts- oder Einwanderungsberatung. Bei rechtlichen Fragen zur Anerkennung Ihres Abschlusses wenden Sie sich an eine spezialisierte Rechtsanwältin/einen spezialisierten Rechtsanwalt oder direkt an die Bundesärztekammer.

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